Fahrzeuge und Klassen

Nicht die Fahrzeuge machen die Fahrschule aus, sondern der Fahrlehrer der mit im Auto sitzt. Trotz alledem ist es durchaus gut zu wissen, auf welchen Fahrzeugen hier gelehrt wird. Ob groß, ob klein, ob PS-stark oder eher umweltfreundlich. Unser Fuhrpark wechselt immer wieder, aber hier bekommen Sie wenigstens einen kleinen Einblick. Alle Motorräder sind mit ABS ausgestattet.

Wir fahren auf:

Unsere Klassen im Überblick

Klassen der Fahrschule Auf Deutschlands Straßen sind so viele unterschiedliche Fahrzeuge unterwegs und jedes davon hat unterschiedliche Anforderungen. Aus diesem Grunde kann man hier so viele unterschiedliche Führerscheinklassen machen. Aber egal welche Klasse Sie machen möchten, jede Klasse ist eine Klasse für sich. Wir bieten die gängigen Führerscheinklassen an. Auch der Führerschein ab 17 ist bei uns möglich. Auf den nächsten Seiten finden Sie alle Infos zu unseren Führerscheinklassen.

Was man mit der Klasse AM fahren darf:
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 cm³ Hubraum bei Benzinmotoren oder nicht mehr als 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotoren.

Fahrräder mit Hilfsmotor und Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen.

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 cm³ Hubraum im Falle von Fremdzündungsmotoren oder einer maximalen Nutzleistung von höchstens 4 kW bei Elektromotoren. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ist die Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne Batterien) auf 350 Kilogramm beschränkt.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse:

  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: NEIN
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Befristung der Fahrerlaubnis: NEIN
  • Ärztliche Untersuchung: nur Sehtest
  • Einschluss der Klassen: Keine


Alles über die Ausbildung:

  • Theoretische Mindestausbildung: 12 x Grundstoff und 2 x klassenspezifischer Stoff (Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten)
  • Praktische Mindestausbildung: Grundausbildung, keine besonderen Ausbildungsfahrten

Was man mit der Klasse A1 fahren darf:
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 Kw (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse:

  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: NEIN
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Befristung der Fahrerlaubnis: NEIN
  • Ärztliche Untersuchung: nur Sehtest
  • Einschluss der Klassen: AM


Alles über die Ausbildung:

  • Theoretische Mindestausbildung: 12 x Grundstoff und 4 x klassenspezifischer Stoff (Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten)
  • Praktische Mindestausbildung: Übungsstunden, 5 x Überlandschulung, 4 x Autobahnfahrt, 3 x Nachtfahrt

Was man mit der Klasse A2 fahren darf:
Alle Krafträder, auch mit Beiwagen, mit maximal 35 kW, Leistung/Gewicht 0,2 kW/kg

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse:

  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: NEIN
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Befristung der Fahrerlaubnis: NEIN
  • Ärztliche Untersuchung: nur Sehtest
  • Einschluss der Klassen: A1


Alles über die Ausbildung:

  • Theoretische Mindestausbildung: 12x Grundstoff und 4x klassenspezifischer Stoff (Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten) Entfällt bei Erweiterung von A1 auf A2, wenn A1 länger als zwei Jahre vorhanden, ebenso entfällt die theoretische Prüfung.
  • Praktische Mindestausbildung: Übungsstunden, 5 x Überlandschulung, 4 x Autobahnfahrt, 3 x Nachtfahrt plus 6 x Sonderstunden (Nur Übungsstunden wenn A1 länger als zwei Jahre vorhanden)


Aufstieg von A1 auf A2:

  • bei min. zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 entfällt der Theorieunterricht und Theorieprüfung
  • bei min. zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 sind keine Pflichtstunden vorgeschrieben

Was man mit der Klasse A fahren darf:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse:

  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: NEIN
  • Mindestalter: 24 Jahre
  • Befristung der Fahrerlaubnis: NEIN
  • Ärztliche Untersuchung: nur Sehtest
  • Einschluss der Klassen: A1 und AM


Alles über die Ausbildung:

  • Theoretische Mindestausbildung: 12 x Grundstoff und 4 x klassenspezifischer Stoff (Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten) Unterricht entfällt bei Erweiterung von A2 auf A, ebenso entfällt die theoretische Prüfung.
  • Praktische Mindestausbildung: Übungsstunden, 5 x Überlandschulung, 4 x Autobahnfahrt, 3 x Nachtfahrt (Nur Übungsstunden wenn A2 länger als zwei Jahre vorhanden) Bei Besitz der Klasse A2 verringern sich die Pflichtstunden wie folgt: 3 x Überlandschulung, 2 x Autobahnfahrt, 1 x Nachtfahrt.


Aufstieg von A2 auf A:

  • bei min. zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 entfällt der Theorieunterricht und Theorieprüfung
  • bei min. zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 sind keine Pflichtstunden vorgeschrieben, bei kürzerem Vorbesitz Reduktion auf 3x Bundes-und Landstraßen, 2x Autobahn, 1x Dämmerung/Dunkelheit

Was man mit der Klasse B fahren darf:
Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm. Hinter diesem Fahrzeug darf ein Anhänger mit einer zugelassenen Gesamtmasse von höchstens 750 Kilogramm mitgeführt werden. Anhänger über 750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse dürfen nur mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 Kilogramm und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse:

  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: NEIN
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Ärztliche Untersuchung: nur Sehtest
  • Einschluss der Klassen: L und AM
  • Befristung der Fahrerlaubnis: Nach 15 Jahren muss der Führerschein neu ausgestellt werden.


Alles über die Ausbildung:

  • Theoretische Mindestausbildung: 12 x Grundstoff und 2 x klassenspezifischer Stoff (Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten)
  • Praktische Mindestausbildung: Übungsstunden, 5 x Überlandschulung, 4 x Autobahnfahrt, 3 x Nachtfahrt


Was man mit der Klasse BF17 fahren darf:

Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm. Hinter diesem Fahrzeug darf ein Anhänger mit einer zugelassenen Gesamtmasse von höchstens 750 Kilogramm mitgeführt werden. Anhänger über 750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse dürfen nur mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 Kilogramm und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse:

  • Teilnahme und Nachweis eines Kurses Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste Hilfekurs)
  • Die Fahrberechtigung ist nur in Deutschland gültig.
  • Begleiter: Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und dürfen nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben.


Alles über die Ausbildung:

  • Theoretische Mindestausbildung: 12x Grundstoff und 2x klassenspezifischer Stoff (Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten)
  • Praktische Mindestausbildung: Übungsstunden, 5 x Überlandschulung, 4 x Autobahnfahrt, 3 x Nachtfahrt


Information Klasse BF17

Was ist Begleitetes Fahren ab 17?
Heutzutage können viele Jugendliche es nicht erwarten endlich am Steuer sitzen zu dürfen. Dennoch sollte man eines nicht übersehen: Fahranfänger haben ein überdurchschnittliches Unfallrisiko. Mangelnde Fahrerfahrung ist zumeist die Ursache. Das eigene Können wird oftmals überschätzt; kritische Situationen unterschätzt. Damit Sicherheit den jungen Fahranfängern zugutekommt, sollen sie sich mit der Einführung des Modelversuches „Begleitetes Fahren ab 17“ Erfahrung verschaffen können.

Wichtig: Die Klasse BF17 ist längstens drei Monate nach Vollendung des Achtzehnten Lebensjahres gültig. Innerhalb dieser Frist muss der auf der Führerscheinstelle bereit liegende Führerschein der Klasse B abgeholt werden. Bis dahin darf weiterhin nur in Begleitung einer berechtigten Person gefahren werden.

Der Grundgedanke ist: Mehr Fahrpraxis – mehr Routine – mehr Erfahrung
Die Folge: Weniger Risiko – weniger Gefahr – weniger Unfälle

Was man mit der Klasse B96 fahren darf:
Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 Kilogramm, zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination bis 4250 Kilogramm.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse:

  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: JA, Klasse B erforderlich
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF17)
    Befristung der
  • Fahrerlaubnis: NEIN
  • Ärztliche Untersuchung: nur Sehtest
    Einschluss der Klassen: keine


Alles über die Ausbildung:

  • Theoretische Mindestausbildung: 3 x 45 Minuten plus 15 Minuten
  • Praktische Mindestausbildung: 6 Übungsstunden incl. Grundfahraufgaben

Jetzt Autoführerschein “upgraden” und 125 cm³ Motorräder fahren.
Seit dem 20.12.2019 kannst du deinen Autoführerschein upgraden und damit Motorräder der Klasse A1 fahren. Das besondere? Du brauchst keine Prüfung hierfür ablegen sondern lediglich eine kurze Ausbildung in unserer Fahrschule. Mit diesem Ausbildungsnachweis bekommst du dann deinen neuen Führerschein!

So funktioniert die B196 Ausbildung:

Voraussetzungen für den B196 Führerschein:

  • Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein)
  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht- Es ist also keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!


So bekommst Du deinen B196 Führerschein:

Melde dich für den B196 Führerschein in der Fahrschule an. Absolviere die Ausbildung.
Mit Ausbildungsnachweis und einem Passfoto zum Amt gehen und den neuen Führerschein beantragen.
E-Leichtkrafträder und 125 cm³ Motorräder fahren ohne Prüfung.

Ziel ist es, mehr Mobilität – insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität – zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit sicherzustellen. Gerade im ländlichen Raum wird so die individuelle Mobilität gestärkt und der Verkehr wird durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher. Die im Verordnungsentwurf beschriebene Definition der Klasse A1 schließt daher das Führen von E-Leichtkrafträdern ein.

Es war schon immer möglich, die Ausbildung und auch die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren. Ein Vorteil einer Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfallen. Vielen Fahranfängern fällt das Lernen auf einem Automatikfahrzeug deshalb leichter.

Bisher gibt es jedoch einen entscheidenden Nachteil. Im Führerschein wird die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen. Die Schlüsselzahl reduziert den Führerschein ausschließlich auf Automatikfahrzeuge. Bei der Schlüsselzahl B197 wird die Führerscheinausbildung und praktische Prüfung grundsätzlich auf einem Automatikfahrzeug durchgeführt. Dennoch wird der Führerschein nicht auf Automatikfahrzeuge beschränkt.

Die Schulung kann auch nach bereits bestandenem Automatikführerschein zum Aufheben der Automatikbeschränkung absolviert werden.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse:

  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetes Fahren)
  • Ärztliche Untersuchung: nur Sehtest
  • Teilnahme und Nachweis eines Kurses Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste Hilfekurs)
  • Einschluss der Klassen: L und AM


Spitzfindigkeit der Schlüsselzahl B197 bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen:

Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE für diese Klasse eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.
Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen. Hier ist Vorsicht bei der Antragstellung und klare Absprache mit der Fahrschule geboten! Sonst könnte es z. B. passieren, dass ein Fahrerlaubnisbewerber die Klasse B-197 und die Klasse BE-78 erhält!

Was man mit der Klasse BE fahren darf:
Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger, die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers oder Sattelanhängers von 3500 Kilogramm.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse:

  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: JA, Klasse B erforderlich
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF17)
  • Befristung der Fahrerlaubnis: NEIN
  • Ärztliche Untersuchung: nur Sehtest
  • Einschluss der Klassen: keine


Alles über die Ausbildung:

  • Theoretische Mindestausbildung: Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse BE nicht vorgeschrieben.
  • Praktische Mindestausbildung: Übungsstunden, 3 x Überlandschulung, 1 x Autobahnfahrt, 1 x Nachtfahrt

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